Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1 Anwendungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des §14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch die Fotografin Katrin Oehls (im Folgenden Fotografin genannt).

1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber der Fotografin oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Fotografin ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch die Fotografin den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)

2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von der Fotografin vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.

2.4 Gegenstand der Beauftragung durch einen Kunden kann beispielsweise ein Tier-Fotoshooting oder ein Tier-Mensch-Fotoshooting sein.

3 Modalitäten der Leistungserbringung - Fotoproduktion

3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber der Fotografin zu äußern.

3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Location/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

3.3 Für den Fall, dass die Fotografin einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist die Fotografin berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen der Fotografin und dem Dritten zustande.

3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von der Fotografin ausgesucht.

4 Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht – Reklamationsfrist

Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden Bilder zur Ansicht mit nach Hause gegeben werden oder ihm die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann.

4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von Fotografin Katrin Oehls. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.

4.3 Der Kunde sucht aus den übergebenen oder digital zur Verfügung gestellten Bildern, diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang treffen. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig.

4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

4.5 Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder durch den Kunden bei Der Fotografin erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen.

Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei der Fotografin.

4.6 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch die Fotografin zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen-Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

5 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

5.1 Die Stornierung des Fotoshootings ist bis zu 48 Stunden (2 Tage) vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich.

5.2 Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin sowie bei Nichterscheinen ohne den Termin vorher zu stornieren wird der gesamte Betrag fällig. Ist die Fotografin bereits auf dem Weg zur vereinbarten Location oder wartet bereits vor Ort werden zusätzlich Fahrtkosten i.H.v. 0,30 EUR/Kilometer berechnet.

5.3 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres ein gleichwertiges Fotoshooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren (ohne Fahrtkosten) darauf angerechnet.

5.4 Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig.

6 Absage durch die Fotografin - Änderungen im Fotoshooting-Ablauf

6.1 Bei Unwetter, Dauerregen oder sonstigen extremen Wetterverhältnissen am vereinbarten Termin wird bei Outdoor-Fotoshootings kostenfrei ein neuer Termin vereinbart.

6.2 Kann die Fotografin aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

6.3 Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet die Fotografin zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von der Fotografin.

7 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

7.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist die Fotografin darauf hin, dass der Kunde (Veranstalter)

dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Es sollte eine Einwilligung der Gäste durch den Veranstalter eingeholt werden. Ein Muster kann dem Kunden ohne eine Haftungsübernahme seitens der Fotografin zur Verfügung gestellt werden.

7.2 Der Kunde (Veranstalter) hat die Fotografin darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass Gäste, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

7.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO und/ oder der Fotografin gegenüber, stellt der Kunde damit die Fotografin von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

7.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens der Fotografin zur Verfügung gestellt werden.

7.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch die Fotografin, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

7.6 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.

8 Allgemeine Hinweise für Foto-Shootings

Als Kunde von Fotografin Katrin Oehls bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

8.1 Sie sollten spätestens 15 Min. vor dem vereinbarten Termin an der vereinbarten Location erscheinen. Verspäteten Sie sich, kann diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen werden. 

8.2 Die Fotografin übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

8.3 Es ist zu beachten, dass die Umsetzung von zuvor abgestimmten Motiven nicht gewährleistet werden kann. Je nachdem wie das zu fotografierende Tier reagiert, besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Motive nicht gestellt werden können.

Die angegebene Shootingdauer beruht auf Erfahrungswerten und kann je nach Kondition und Motivation ihres Tieres variieren. Wir arbeiten ohne Zwang. Wird ein Shooting früher beendet, z.B. weil ihr Tier müde ist, berechtigt dies nicht zur Preisminderung.

8.4 Der Kunde ist für sein Tier vor und während des Fotoshootings verantwortlich. Eventuell entstehende Schäden müssen durch den Kunden getragen werden. Eine bestehende Haftpflichtversicherung des Tieres wird vorausgesetzt.

8.5 Wenn das Tier einen starken Jagdtrieb hat, es sich um ein sehr ängstliches Tier handelt oder andere Besonderheiten vorliegen, dann teilen Sie uns dieses bitte vorab mit. Wir werden dann entsprechend versuchen, eine ruhige und etwas abgelegene Location zu finden.

8.6 Bitte bringen Sie ausreichend Wasser und ggf. Futter für ihr Tier mit.

8.7 Der Kunde ist während des gesamten Fotoshootings für den gesundheitlichen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten haftet die Fotografin – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit- nicht. 

8.8 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich der Fotografin zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.

8.9 Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Die Fotografin übernimmt hierfür

keine Haftung.

9 Bearbeitung der angefertigten Bilder

9.1 Die Bilder werden grds. durch die Fotografin grundoptimiert. Die vom Kunden final ausgewählten und bestellten Bilder werden darüber hinaus fein bearbeitet (u.a. Retusche von Haut, Fell und störenden Elementen im Bild, Anpassung von Farben etc. nach Ermessen und im Stil der Fotografin).

Besondere Retuschewünsche stellen einen höheren Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und ggf. auch vergüten muss.

9.2 Der Kunde hat innerhalb 14 Tagen nach Zusendung der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil der Fotografin entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Instagram Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen.

10 Nutzungsrechte und Urheberrecht

10.1 Der Fotografin steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

10.2 Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt.

Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen (und im Familien und Bekanntenkreis auch weiterzugeben).

10.3 Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.

10.4 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.

10.5 Ebenso ist eine Verwendung auf der eigenen Social Media Seite oder der eigenen privaten Webseite gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt. Hierfür ist die weboptimierte Bilddatei mit Logo der Fotografin zu verwenden.

10.6 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

10.7 Die Fotografin räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von ihr erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

10.8 Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht, ist die Fotografin zu informieren. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind.

10.9 Bei der Fotografin verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

10.10 Auf Anfrage durch die Fotografin ist der Kunde verpflichtet, Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

10.11 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde die Fotografin in branchenüblicher Form als Urheber benennen.

Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.

10.12 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch die Fotografin.

11 Kundenbilder, die nicht von Fotografin Katrin Oehls erstellt wurden und deren Bearbeitung bzw. Weiterverarbeitung

11.1 Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat die Fotografin Katrin Oehls ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.

11.2 Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie die Fotografin Katrin Oehls von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

11.3 Eine Haftung von der Fotografin für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt die Fotografin Katrin Oehls von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.

12. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt

12.1 Für die Fotografin vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart

sind. Die Fotografin bemüht sich, die bearbeiteten Bilder je nach Auftragslage innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter Auswahl des Kunden zur Verfügung zu stellen.

12.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch die Fotografin setzt voraus, dass die Fotografin sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Zahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Der Fotografin nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

12.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

13 Vergütungsmodalitäten – Nutzungsgebühren

13.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von der Fotografin genannten Honorare.

13.2 Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM).

13.3 Weitere Kosten, wie Fahrtkosten, Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.

Fahrtkosten werden mit 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer berechnet.

13.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von der Fotografin ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

13.5 Soweit der Kunde Leistungen von der Fotografin in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der

Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von der Fotografin gewährt.

14 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt, Zahlung

14.1 Die Fotografin ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist die Fotografin berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

14.2 Die Rechnungsstellung durch die Fotografin erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. der Gesamtleistung.

14.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich die Fotografin sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkte oder sonstiger Leistungen vor.

14.4 Der Betrag wird an dem Tag des Fotoshootings fällig und ist in bar vor Beginn des Fotoshootings zu begleichen. Spätere Fotobestellungen etc. können per Überweisung an die Fotografin gezahlt werden.

15 Vertraulichkeit

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

16 Haftung

16.1 Die Fotografin haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

16.2 Im Übrigen ist die Haftung der Fotografin auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

16.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf dem Instagram-Profil etc. der Fotografin und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine der Fotografin. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

16.4 Die Fotografin haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor.

16.5 Die Fotografin haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch die Fotografin erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

16.6 Wird die Fotografin von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde die Fotografin von der Haftung frei und erstattet sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von der Fotografin bleibt hiervon unberührt.

16.7 Für Schäden an an die Fotografin durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von der Fotografin auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt.

16.8 Die Fotografin haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich der Fotografin liegen.

17 Aufbewahrung der Bilder und Haftung für Bilderqualität

17.1 Die Fotografin kann die bearbeiteten Bilder sowie die Rohdateien freiwillig aufbewahren, um die Urheberschaft nachzuweisen. Einen Anspruch auf Aufbewahrung und Sicherung der Bilddateien durch die Fotografin hat der Kunde nicht.

17.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet die Fotografin nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie des Produktes anbietet.

18 Schadensersatz und Vertragsstrafe

18.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an die Fotografin zu zahlen.

18.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von der Fotografin) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

19 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

19.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

19.2 Die Fotografin nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

19. 3 Erfüllungsort ist 55278 Eimsheim. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien 55278 Eimsheim.

19.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UNKaufrechts, wenn

a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder

b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied

der Europäischen Union ist.

19.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die

Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

 

Stand: April 2019